Die Zahlung des Kaufpreises nach einem festgelegten Ratenplan, ist im Bauträgervertragsgesetz (BTVG) festgeschrieben. Das BTVG schützt die Käufer beim Erwerb einer Eigentumswohnung, in dem diese nicht den gesamten Kaufpreis vorstrecken müssen.
Laut BTVG gibt es verschiedene Arten der Sicherung:
- schuldrechtliche Sicherung
- grundbücherliche Sicherstellung in Verbindung mit einer Zahlung nach Ratenplan (A oder B)
- pfandrechtliche Sicherung
Beim Kauf einer Eigentumswohnung von Mischek kommt derzeit die grundbücherliche Sicherstellung nach Ratenplan B zur Anwendung und sieht wie folgt aus:
- 10% des Kaufpreises bei Baubeginn auf Grund einer rechtskräftigen Baubewilligung
- 30% des Kaufpreises nach Fertigstellung des Rohbaus und des Dachs
- 20% des Kaufpreises nach Fertigstellung der Rohinstallationen
- 12% des Kaufpreises nach Fertigstellung der Fassade und Fenster einschließlich deren Verglasung
- 28% des Kaufpreises anlässlich der Fertigstellung des Kaufobjekts
Ein bestellter Treuhänder verwaltet die eingezahlten Raten und zahlt diese erst nach Erfüllung des jeweiligen Baufortschritts an den Bauträger aus.
Der Sinn hinter der Ratenzahlung ist, dass Käufer für ihre bezahlten Raten einen geleisteten Baufortschritt haben und so im Falle einer Insolvenz des Bauträgers abgesichert sind.