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Neue Adresse? Das sollte man alles ummelden

Nach dem Umzug in eine neue Wohnung landet die Post häufig im falschen Postkasten.

Viele kennen es – nach einem Umzug muss man regelmäßig retournierte Briefe von der Post abholen oder man selbst kommt in den Genuss von Rechnungen, die für den VoreigentümerInnen oder VormieterInnen bestimmt sind. Dabei kann man dem Großteil dieser Unannehmlichkeiten ganz einfach vorbeugen, indem man rechtzeitig diversen Behörden und Unternehmen bekannt gibt, dass man eine neue Adresse hat.

Wir haben die ultimative Liste der wichtigsten Postabsender für euch zusammengestellt, die ihr benachrichtigen solltet, wenn ihr umzieht:

  1. ArbeitgeberIn/Ausbildungsplatz
  2. Finanzamt
  3. Krankenkasse
  4. Pensionsversicherungsanstalt
  5. Versicherungsunternehmen
  6. Kfz-Zulassungsbescheinigung - nur wenn sich das Kennzeichen ändert
  7. Banken
  8. GIS
  9. ÄrztInnen
  10. Internet-/Telefonanbieter
  11. Abonnements – Zeitungen, Essen, etc.

     


Mischek Tipp: Es empfiehlt sich generell, einen Nachsendeauftrag bei der Post zu hinterlegen. Dann wird eure Post trotzdem zur neuen Wohnadresse geliefert, auch wenn den AbsenderInnen diese nicht bekannt ist. So seht ihr alle übrigen Stellen die wir in unserer Liste nicht angeführt haben, die euch Post schicken wollen und ihr könnt bei diesen zusätzlich eine Adressänderung beantragen.

Ein Nachsendeauftrag kostet für drei Monate bei einem Umzug im Inland derzeit € 11,90, kann aber gegen Gebühr verlängert werden. Die aktuellen Tarife entnehmt ihr am besten der Website der österreichischen Post.