Kühlschränke, Fernseher und sogar Lampen werden mittlerweile in Energieklassen eingeteilt. Jeder von uns kennt die bunten Balken, an denen sich Buchstaben von A+++ bis G befinden und uns Aufschluss darüber geben, wie energieeffizient das Produkt ist. Der Sinn hinter dieser Einteilung ist die Abschätzung der zu erwartenden Energie und die bessere Vergleichbarkeit ähnlicher Produkte.
So wurde auch der Energieausweis gemäß EU-Gebäuderichtlinie für Wohnungen und Häuser eingeführt, welcher den Energiebedarf unter Normbedingungen aufzeigt.
Herangezogen werden der Heizwärmebedarf (HWB), der Primärenergiebedarf (PEB), die Kohlendioxidemissionen (CO2) und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE).
Energieausweis vs. Heizkostenabrechnung
Kann ich nun als Wohnungsinteressent den Heizwärmebedarf meiner Wunschwohnung aus dem Energieausweis ablesen und mir ein Bild davon machen, welche Kosten auf mich zukommen werden?
Nein, so einfach ist das leider nicht. Der Energieausweis wird jeweils für das gesamte Wohngebäude erstellt und kann somit nicht 1:1 auf jede Wohnung umgelegt werden.
Bewohner einer Erdgeschosswohnung mit vielen Außenwänden und einer mittig liegenden Wohnung unterscheiden sich in ihrem Wärmebedarf. So kann es durchaus passieren, dass die Eigentümer der Erdgeschosswohnung eine Nachzahlung erhalten, während die der mittig liegenden Wohnung sogar eine Gutschrift erhalten.
Was bringt mir dann der Energieausweis?
Der Energieausweis gibt einen Überblick über die Energieeffizienz des gesamten Wohnobjekts. Daraus lässt sich dann auch der ungefähre eigene Bedarf ableiten.
Des Weiteren ist es so möglich verschiedene Objekte mit einander zu vergleichen und für sich das Passende zu finden.
Hier haben wir einen Energieausweis für euch zur Ansicht: