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Fakten

Was ist eine Eigentümergemeinschaft?

Sobald man Eigentümer einer Wohnung ist, erwirbt man die Nutzungsrechte eines festgelegten Anteils an der gesamten Wohnhausanlage. Durch diesen Erwerb ist man Teil der sogenannten Eigentümergemeinschaft. Sie ist eine juristische Person mit Rechtsfähigkeit, welche jedoch nur auf die Angelegenheiten der Verwaltung der jeweiligen Liegenschaft beschränkt ist.

Im Regelfall wird die Eigentümergemeinschaft durch eine Hausverwaltung vertreten. Diese Gemeinschaft hat verschiedene Rechte und Pflichten, welche wir hier näher beleuchten werden.

Die Eigentümerversammlung

Diese dient zur Willensbildung in der Gemeinschaft und wird vom Hausverwalter alle zwei Jahre einberufen. Das Datum und die Uhrzeit sind hierbei so zu wählen, dass möglichst viele Eigentümer anwesend sein können. Die Inhalte der Versammlung erstrecken sich von der Abstimmung über Anschaffungen, Renovierungen, Beauftragung von Firmen sowie dem Tätigkeitsbericht des Hausverwalters.

Das erstellte Protokoll, samt allfälligen Beschlüssen, muss sichtbar im Haus aufgehängt und zusätzlich allen Eigentümern zugeschickt werden.

Jeder Eigentümer hat eine Stimme

Nur wenn jeder einzelne Wohnungseigentümer ordnungsgemäß verständigt wurde, ist eine Eigentümerversammlung beschlussfähig. Dies bedeutet auch, dass alle Wohnungseigentümer das Recht haben ihr Anliegen vorzutragen und für dieses zu werben.

Beschlussfassung auf mehrere Arten möglich

Hauptsächlich dient die Eigentümerversammlung der Beschlussfassung, diese kann aber auch auf schriftlichem Weg erfolgen, mittels des in der Praxis so genannten Umlaufbeschlusses. Häufig kommt dieser bei größeren Eigentümergemeinschaften zum Einsatz.

Einfache Mehrheit oder Einstimmigkeit

Verschiedene Anliegen erfordern unterschiedliche Stimmabgaben. Veränderungen welche die Allgemeinflächen des Hauses betreffen, wie z.B. die Anbringung einer Markise auf der Fassade, setzen die Zustimmung aller Eigentümervoraus.

Die einfache Mehrheit (51%) wiederum reicht für die Beauftragung von Reparaturfirmen aus.