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Wohnung kaufen, Küchen-Zuschuss sichern

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Wer wohnen will, muss auch essen. Daher hat sich Mischek diesen Sommer eine Sonderaktion für Käufer überlegt. Bei Kauf einer Wohnung in unseren Projekten in Wien 22 - Green Eastside in der Bertha-von-Suttner-Gasse sowie dem Garten-Stätdchen-22 im Marlen-Haushofer-Weg - gewähren wir einen Zuschuss von bis zu EUR 31.000 * für den Kauf einer Küche!

Das geht ganz einfach und unkompliziert: Sie kaufen in einem der beiden obigen Projekte Ihre neue Wohnung, lassen sich im Küchenstudio Ihrer Wahl eine Küche planen und reichen dann Ihre Rechnung bei uns ein. Abhängig von der Größe Ihrer neuen Wohnung überweisen wir Ihnen dann maximal den bei der Angebotsunterzeichnung vereinbarten Betrag bzw. die Rechnungssumme zurück.

* Teilnahmebedingungen: 

  • Teilnahmeberechtigt sind Personen, die ab dem 5.7.2024 Wohnungseigentum in den Projekten Green Eastside (Bertha-von-Suttner-Gasse 4, 1220 Wien) und/oder Garten-Städtchen-22 (Marlen-Haushofer-Weg 2-4, 1220 Wien) erwerben.
  • Es wird ein Zuschuss zum Ankauf einer Küche für die erworbene Wohnung ausgezahlt.
  • Dieser Zuschuss gilt vorbehaltlich Ihrer Unterfertigung des endgültigen Kaufvertrages sowie dessen Rechtswirksamkeit und des vollständigen Erlages des gesamten Kaufpreises beim Treuhänder.
  • Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Wohnungsgröße und wird in einer Beilage zum Kaufanbot festgelegt. Der Betrag bewegt sich zwischen EUR 17.000 Brutto für 2-Zimmer-Wohnungen und EUR 31.000 Brutto für 5-Zimmer-Wohnungen und versteht sich als Maximalbetrag. 
  • Dieser Zuschuss kann nur für die Anschaffung einer Küche für die oben genannte Wohnung, nicht jedoch für andere Möblierungen oder Ausstattungen geltend gemacht werden.
  • Eine Barablöse ist ausgeschlossen.
  • Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage der Kopie der Rechnung des Küchenstudios samt Nachweis über die erfolgte Zahlung dieser Rechnung. Der vorgenannte Zuschuss ist begrenzt mit der Höhe des tatsächlich bezahlten Rechnungsbetrages (maximal jedoch der vorgenannte Betrag). Eine direkte Verrechnung mit dem Küchenstudio ist ausgeschlossen. Die Einreichung von Rechnungen unterschiedlicher Unternehmen ist ebenfalls ausgeschlossen.
  • Der Abruf unter Vorlage der Rechnung sowie des Zahlungsnachweises hat spätestens innerhalb eines Jahres ab Übergabe der vorgenannten Wohnung zu erfolgen, widrigenfalls der Zuschuss in jenem Umfang, in dem er von Ihnen noch nicht abgerufen wurde, verfällt und von uns nicht mehr an Sie zu leisten ist.

Haben wir Sie neugierig gemacht? Hier geht's zu unseren Projekten: Green Eastside und Garten-Städtchen-22