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Was ist eigentlich "gefördertes Eigentum"?

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Besonders leistbar ist der Erwerb von Wohnraum in Wien, wenn man Anspruch auf eine geförderte Eigentumswohnung hat.  Aber was genau kann man darunter verstehen, wer hat Anspruch und wo bietet Mischek geförderte Eigentumswohnungen an?

Die grundlegende Frage: Was sind geförderte Eigentumswohnungen?

Die Länder und hier besonders die Stadt Wien forcieren die Errichtung von bedarfsorientiertem und nachhaltigem Wohnraum, der trotz allem noch leistbar ist. Hierfür gibt es pro Land einen Budgettopf, der jährlich ausgeschüttet wird. Dabei gelten strenge Wettbewerbs- und Auswahlverfahren, an denen gemeinnützige Bauvereinigungen teilnehmen können. Die Bauträger dürfen dann vom Fördervolumen profitieren – dafür aber auch aufgrund des Kostendeckungsprinzips lediglich ihre Kosten decken und kaum Gewinn machen. 
Für Käuferinnen und Käufer bedeutet die Förderung, dass beim Kauf der Wohnung ein Teil des Kaufpreises sofort fällig wird. Der Rest des Betrages ist als gefördertes Darlehen über einen längeren Zeitraum abzuzahlen. Dieses Darlehen ist im Augenblick mit 1% verzinst und damit hoch attraktiv.

 

Wer profitiert von geförderten Wohnungen? Wer hat Anspruch?

Nicht jeder hat automatisch Anspruch auf eine geförderte Wohnung, sondern es müssen eine Reihe von Kriterien erfüllt werden: 

Alter: Die Anmeldung ist mit dem vollendeten 17 Lebensjahr möglich, der Einzug mit dem vollendeten 18. Lebensjahr. 

Einkommensgrenze: Die Summe der Jahres-Nettoeinkommen aller mitziehenden Personen darf die eine Höchsteinkommensgrenzen nicht übersteigen. Maßgeblich ist ausschließlich das Jahreseinkommen und nicht das Monatseinkommen. Als unselbstständige Erwerbstätige müssen Sie die Monatsbelege der letzten 3 Monatseinkommen vorlegen. Dies dient der Hochrechnung des laufenden Jahres. Die aktuellen EInkommensgrenzen sind: 

  • 1 Person: € 65.820 
  • 2 Personen: € 98.100 
  • 3 Personen: € 111.010 
  • 4 Personen: € 123.900 
  • Jede weitere Person: plus € 7.230 

Dringender (eigener) Wohnbedarf: Das letzte Kriterium ist die Geltendmachung eines dringenden Wohnbedürfnises. Alle einziehenden Personen müssen ihren melderechtliche Hauptwohnsitz in der geförderten Wohnung anmelden und müssen innerhalb von 6 Monaten nach Bezug den Nachweis erbringen, dass die Vorwohnung aufgegeben wurde. Eine geförderte Wohnung ist daher als Anlageobjekt zum Weitervermieten nicht zulässig. 

 

Baut Mischek geförderte Eigentumswohnungen?

Mischek Bauträger bzw. die Tochter Wiener Heim Wohnbaugesellschaft ist eine gemeinnützige Bauvereinigung und darf daher geförderten Wohnbau errichten und am Markt anbieten. Das aktuelle Projekt CAMPO Breitenlee ist bereits so gut wie ausverkauft - aber im 22ten Bezrik in Wien werden im Quartiersprojekt "Oberes Hausfeld" weitere geförderte Projekte realisiert wie beispielsweise die "Hausfelder Höfe", für die Sie sich gerne vormerken lassen können.